FAQ Musik als Unterrichtsfach
Vor dem Studium
Wann findet die Eignungsprüfung statt?
Die Eignungsprüfung findet jeweils etwa Mitte Juli an den bayerischen Universitäten statt.
Das genaue Datum finden Sie auf unserer Webseite unter “Eignungsprüfung”.
Was muss ich bei der Eignungsprüfung genau machen?
Alle organisatorischen und inhaltlichen Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie in unserem Infoflyer.
Wie kann ich mich auf die Theorieprüfung am besten vorbereiten?
In den Wochen vor der Eignungsprüfung gibt es einen Vorbereitungskurs, das genaue Datum und weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter “Vorbereitungskurs”. Eine Beispielklausur gibt es nicht.
Kann ich auch Gesang anstelle eines Instrumentes als Schwerpunkt wählen?
Ja. Gesang und ein Instrument sind obligatorisch. Eines davon wird als Schwerpunkt gewählt. Das jeweils andere wird als Nebenfach studiert.
Welche Instrumente sind zugelassen?
Die bayerische Prüfungsordnung regelt die Zulassung der Instrumente. Dies sind neben den einschlägigen Orchesterinstrumenten Klavier/Orgel/Akkordeon sowie E-und Bass-Gitarre und Drum Set. Im Gesang können Sie wählen zwischen klassischem Gesang und Jazz-/Rockgesang.
Gibt es eine Literaturliste oder Empfehlungen zum Schwierigkeitsgrad der Prüfungsstücke?
Nein. Wir gehen davon aus, dass Sie sich mit eine*r Lehrer*in vorbereiten.
Wie ist das mit einer Begleitung bei der Eignungsprüfung?
Eine Korrepetitorin wird von uns gestellt. Sie können auch Ihre eigene Begleitperson oder Audio-Aufnahmen als Playback mitbringen (Handy/USB-Stick/Audio-CD). Bei der Gesangsprüfung dürfen Sie sich nicht selbst begleiten.
Muss ich für den Unterricht in Gesang/Schupra während des Studiums eine Gebühr bezahlen?
Nein.
Ich habe bereits ein Diplom/einen Abschluss von einer Musikhochschule. Muss ich die Eignungsprüfung dennoch absolvieren? Werden mir bereits erbrachte Studienleistungen anerkannt?
Ja. Die Eignungsprüfung ist seitens des Ministeriums obligatorisch. Bei entsprechendem Nachweis
können einzelne Studienleistungen anerkannt werden. Dies gilt jedoch obligatorisch nicht für Bestandteile des finalen Staatsexamens (s.u.). Eine wesentliche Verkürzung des Studiums ist daher kaum möglich.
Ich habe bereits an einem anderen Hochschulort eine Eignungsprüfung für das Musik-Lehramt in Bayern bestanden. Muss ich die Eignungsprüfung für Nürnberg noch einmal ablegen?
Nein, Sie müssen die reguläre Eignungsprüfung nicht ablegen. Vor einem Studium bei uns würden wir Sie aber gerne kennenlernen, v.a. hinsichtlich Ihrer instrumentalen und vokalen Fähigkeiten. Bitte schreiben Sie uns im Juni/Juli vor Studienbeginn eine Mail und vereinbaren einen Termin.
Gibt es einen NC?
Nicht speziell für das LA Musik. LA MS ist ohnehin ohne NC. Ob es einen NC für das LA GS gibt, erfahren Sie bei der Allgemeinen Studienberatung.
Ich habe bereits ein ausländisches Abschlusszeugnis. Kann dieses bzw. Teile daraus anerkannt werden?
Ja. Es gibt an der FAU eine offizielle staatliche Umrechnungstabelle zur Übertragung verschiedener ausländischer Notenspiegel in das hiesige Notensystem.
Kann ich meinen Unterricht im Instrument auch an der Musikhochschule belegen?
Nein. Es gibt keine diesbezügliche Kooperation mit der Musikhochschule.
Ich spreche Deutsch nicht als Muttersprache. Kann ich dennoch Lehramt studieren?
Ja. Allerdings müssen Sie eine bestimmte Qualifikation durch eine Sprachprüfung nachweisen. Dieser Nachweis wird nicht bei uns am Lehrstuhl erbracht.
Wie lange berechtigt die bestandene Eignungsprüfung zur Aufnahme des Studiums?
Spätestens 1 Jahr nach der erfolgreichen Eignungsprüfung müssen Sie das Studium aufnehmen.
Aus welchen einzelnen Fächern/Einzelprüfungen besteht das finale
Staatsexamen?
Musikpädagogik/Fachdidaktik (schriftl. Klausur), künstl. Schwerpunkt (prak. Prüfung), Ensemblearbeit/Dirigieren (prak. Prüfung), Schulpraktisches Spiel (prak. Prüfung), Analyse/Musiktheorie (schriftl. Klausur)
Während und am Ende des Studiums
Nach bestandener Eignungsprüfung findet vor Semesterbeginn eine Infoveranstaltung des Lehrstuhls statt (nicht zu verwechseln mit den allgemeinen Einführungsveranstaltungen des Departments). Den Termin erhalten Sie mit Ihrer Bestätigung. Diese Veranstaltung informiert Sie über alle Details, Strukturen, Pläne, Plattformen, Fristen usw. des Musik-Studiums. Die Teilnahme wird dringendst empfohlen!
Während des Studiums sind Sie bis zum Examen am Lehrstuhl in engem Kontakt mit Leitung, fachspezifischer Studienberatung, Dozent*innen und Mitarbeiter*innen. Alle Fragen und Probleme können so auf einfache Weise, vor Ort, persönlich und zügig geklärt werden, nicht nur in den angegebenen Sprechstunden. Deswegen wird auf eine schriftliche Auflistung hier verzichtet.
CAMPO
Chor 1-3 gibt es in Campo doppelt. Welches ist meine korrekte Prüfungsnummer?
Chor 1-3 gibt es als Prüfungsnummern für Unterrichtsfach und für die
Didaktikfächer. Die Nummern für das Unterrichtsfach beginnen stets mit
66xxx und diejenigen für die Didaktikfächer mit 67xxx.
Muss ich mich für die einzelnen Lehrveranstaltungen in der Musik anmelden?
Ja. Alle Lehrveranstaltungen der Musikpädagogik sind anmeldepflichtig. Die Anmeldung erfolg über StudOn!
SCHUPRA
Muss ich die Anmeldung zur Examensprüfung in Schulpraktischem Instrumentalspiel wirklich unbedingt von meiner / meinem Instrumentallehrer*in unterschreiben lassen?
Ja. Auch wenn Sie schon längere Zeit keinen Unterricht mehr gehabt haben, müssen Sie zuerst Kontakt (Mail, Telefon, etc.) mit Ihrer / Ihrem Instrumentallehrer*in aufnehmen. Nur in Ausnahmefällen wird die Anmeldung von Herrn Dr. Köhler oder Herrn Felbel unterschrieben.
Kann ich in der Examensprüfung in Schulpraktischem Instrumentalspiel auch mit Gitarre UND Klavier vorspielen?
Ja. Bitte geben Sie auf dem Anmeldeformular dann in der Spalte „Instrument“ an, welches Stück Sie mit welchem Instrument begleiten.
Wie viele Stücke benötige ich für das Examen in Schulpraktischem Instrumentalspiel? Worauf muss ich bei der Stückauswahl achten? Gibt es Vorgaben?
Alle nötigen Informationen finden Sie auf dem Überblick, Anmeldebogen und Zusatzinfos auf der Webseite.